Die Stiftung braucht Hilfe!
Spenden und Zustiftungen zur Arbeit der Herbert-und-Greta-Wehner-Stiftung werden dringend benötigt. Sie können auf folgendes Konto eingezahlt werden:
Herbert-und-Greta-Wehner-Stiftung
IBAN: DE83 8505 0300 3120 0788 82
BIC: OSDDDE81XXX
Ostsächsische Sparkasse Dresden.
Gerne können Spenderinnen und Spender ihre Zuwendungen auch bequem per Lastschrift abbuchen lassen. Das Formular kann einfach per Fax oder postalisch an die Stiftung gesendet werden. Hier geht es zum Spendenformular als Download und zum Ausdrucken.
Information zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden
Die Herbert-und-Greta-Wehner-Stiftung ist durch Bescheid des Finanzamts Dresden als gemeinnützig anerkannt. Spenden sind damit steuerlich abzugsfähig.
Die Herbert-und-Greta-Wehner-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes steuerbefreit. Damit gelten für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden besondere Regeln. Und zwar gilt für Privatpersonen, die Einkommensteuer zahlen sowie für Unternehmen, die Gewerbesteuer zahlen folgendes:
Zustiftungen von Privatpersonen, Körperschaften und Unternehmen in den Vermögensstock sind im jeweiligen Kalenderjahr bis zur Höhe von EUR 20.450,- steuerlich abzugsfähig. Die steuerrechtlichen Grundlagen regeln § 10b Abs. 1 und Abs. 1a EStG sowie § 9 Nr. 5 Satz 3ff. GewStG.
Die Übertragung von Vermögen auf die Herbert-und-Greta-Wehner-Stiftung ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 16b Erbschaftssteuergesetz von der Erbschaftssteuer befreit. Zudem kann geerbtes oder geschenktes Vermögen nachträglich von der Erbschaftssteuer befreit werden, wenn es innerhalb von zwei Jahren nach Erbanfall der Stiftung zugewendet wird.